Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel.
Laut GEG (Gebäudeenergiegesetz), greift bei einem Besitzerwechsel (z.B. Kauf, Erbe oder Schenkung) für Bestandsimmobilien die Pflicht zu energetischen Nachrüstungen. Das heiß für neue Eigentümer beginnt ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch bei Eigentumswechsel, eine Frist von 2 Jahren zur Sanierungspflicht.
Fragen Sie uns, wir helfen ihnen gerne weiter.